Änderungsverfahren des Flächennutzungsplans für den Hombacher Garten eingeleitet – Rhein-Sieg-Kreis hatte zuvor die Beseitigung der jahrzehntelang bestehenden Gartenlauben verfügt 


Eitorf – In seiner jüngsten Sitzung behandelte der Eitorfer Planungsausschuss eine Bürgeranregung der „Interessengemeinschaft Hombacher Garten“. Die Flächen des Hombacher Gartens sollen durch eine Änderung des Flächennutzungsplans in den sogenannten planerischen Innenbereich des Eitorfer Ortsteíls Hombach überführt werden. Hiermit sollen die teils jahrzehntelang bestehenden Gartenlauben mittels danach aufzustellendem Bebauungsplan Baurecht erhalten.

Bereits Ende Juli 2022 hatte die Interessengemeinschaft die Eitorfer Ratsfraktionen und die Verwaltung zu einem Ortstermin in dem Hombacher Garten eingeladen. Hintergrund war die Verfügung des Rhein-Sieg-Kreises, die dort teils seit Jahrzehnten bestehenden Gartenlauben und kleinen Gewächshäuser müssten durch die Besitzer fristgerecht abgebrochen werden. Auf maßgebliches Hinwirken der Eitorfer CDU Fraktion und anderer Ratsparteien wurde das Thema nun im zuständigen Gremium behandelt.

Allerdings machte die Eitorfer Verwaltung für die Sitzung den Beschlussvorschlag, dem Ansinnen der Interessengemeinschaft eine Abfuhr zu erteilen. Aus rein formaljuristischen Gesichtspunkten mag diese Ablehnung als hinreichend schlüssig zu bezeichnen sein. Obwohl man getrost geteilter Meinung darüber sein kann, ob sich die Flächen des Hombacher Gartens im Überflutungsraum der Sieg befinden.

Den Verwaltungsvorschlag lehnte der Planungsausschuss einstimmig ab. Vielmehr wurde die Verwaltung nun beauftragt, eine Änderung des bestehenden Flächennutzungsplans herbeizuführen und hernach in das konkrete Bebauungsplanverfahren einzusteigen. Für die Eitorfer CDU-Fraktion begründete deren Vorsitzender Toni Strausfeld die Marschrichtung seiner Partei: „Wir haben als Rats- und Ausschussmitglieder auch einen ganz klaren politischen Auftrag. Wir haben uns daher als CDU in der Sitzung für eine bürgerfreundliche Lösung stark gemacht. Das einstimmige Votum freut uns ganz besonders!“