In den vergangenen Tagen wurde unter der Überschrift „Land erlässt Kreis-Kommunen Schulden“ darüber berichtet, welche Kommunen im Rhein-Sieg-Kreis vom Altschuldenentlastungsgesetz profitieren. In diesem Zusammenhang wurde auch der Eindruck erweckt, Eitorf könne „leer ausgehen“, weil unklar sei, ob überhaupt ein Antrag gestellt wurde.
Dazu stellen wir klar:
Eitorf konnte keinen Antrag stellen – weil die Voraussetzungen nicht vorlagen. Maßgeblich für die Teilnahme am sogenannten „Altschuldenerlass“ war der Stand der Kassenkredite (Kontoüberziehungen) zum Stichtag 31.12.2023. Genau hier liegt der entscheidende Punkt: Der Kassenkreditbestand der Gemeinde Eitorf betrug zu diesem Zeitpunkt 0 Euro. Damit war Eitorf nicht antragsberechtigt. Über diesen Sachstand hat Kämmerer Peter Bohlscheid den Rat der Gemeinde Eitorf bereits in der Sitzung am 08.09.2025 informiert.
Dass Eitorf nicht antragsberechtigt war, ist zudem kein Sonderfall. Neben Eitorf betraf dies im Rhein-Sieg-Kreis auch die Stadt Troisdorf. Landesweit erfüllten viele Kommunen die Voraussetzungen ebenfalls nicht: Von 396 Kommunen in Nordrhein-Westfalen profitierten 167, 229 Kommunen – wie Eitorf – erfüllten die Voraussetzungen nicht.
Wir finden: eine Einordnung dieser Fakten gehört zu einer vollständigen Berichterstattung dazu. Denn sonst entsteht schnell ein falscher Eindruck – nämlich, als sei etwas versäumt worden. Das ist hier nicht der Fall.
Gleichzeitig halten wir fest: das Verfahren über einen festen Stichtag führt im Einzelfall zu Ergebnissen, die für Kommunen wie Eitorf unglücklich sind. Gerade in der Haushaltssicherung bewegen wir uns dauerhaft im Spannungsfeld zwischen Konsolidierung und Zukunftsinvestitionen. Unter den aktuellen Regeln gilt: wer zum Stichtag keine Kassenkredite hatte, kann nicht profitieren – auch dann nicht, wenn die finanziellen Spielräume weiterhin eng bleiben.
Für uns folgt daraus vor allem eines. Jetzt braucht es weniger Rückspiegel und mehr Vorwärtsgang. Die Lehren für die aktuelle Ratsperiode und den neuen Rat liegen auf der Hand: Wir müssen Investitionen künftig konsequenter priorisieren, strategischer planen und schneller umsetzen – nicht nur für eine Wahlperiode, sondern mit einem Blick auf die kommenden Jahre.
„Die Frage sollte weniger lauten, ob wir uns über den Stichtag ärgern – sondern was wir daraus machen. Eitorf braucht in dieser Ratsperiode eine klare Investitionsagenda: priorisiert, realistisch finanziert und dann auch umgesetzt. Wir müssen mutiger aber auch zielgerichtet investieren – in Schulen, Infrastruktur, Stärkung der Wirtschaft, Klimaanpassung und Digitalisierung – und gleichzeitig strukturell nachschärfen, damit sich die Haushaltslage nicht dauerhaft weiter so stark verschärft. Das ist politische Verantwortung: gestalten statt verwalten.“ Jessica Jacob, Fraktionsvorsitzende der CDU im Rat der Gemeinde Eitorf.
Dazu gehört aus unserer Sicht auch, neben einzelnen Projekten stärker an strukturellen Stellschrauben zu arbeiten: Aufgaben- und Standardschärfung, Eitorf als Wirtschaftsstandort stärken und entwickeln und Einnahmen generieren, die sich nicht auf Grund- und Gewerbesteuer beschränken, konsequente Fördermittelstrategie sowie – wo sinnvoll – interkommunale Zusammenarbeit. Nur so kann Eitorf dauerhaft handlungsfähig bleiben und die Lebensqualität im Ort sichern.
Unser Anliegen ist Transparenz: wer informiert, sollte den entscheidenden Kontext nennen. Eitorf hat die Fördervoraussetzungen am Stichtag nicht erfüllt – weil die Gemeinde keine Kassenkredite hatte.
Für Rückfragen steht die Fraktion gerne zur Verfügung.