CDU-geführte Landesregierung bringt Gesetzesentwurf zur Entlastung der Bürger ein – Land kompensiert Mindereinnahmen der Kommunen

Die CDU-geführte NRW-Landesregierung löst eine weitere Zusage aus dem Koalitionsvertrag ein und schafft die Straßenausbaubeiträge nach KAG endgültig ab. Am kommenden Donnerstag berät der NRW-Landtag nun ein Gesetz, welches den Kommunen untersagt, diese Gebühren künftig überhaupt noch zu erheben. Den früheren Anliegeranteil übernimmt dann das Land.

„Unsere Landesregierung steht zu ihrem Wort und entlastet Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer. Mit diesem Gesetz erhalten die Bürgerinnen und Bürger nun volle Rechtssicherheit und auch der Aufwand für unsere Kommunen wird reduziert. Bereits in der vergangenen Wahlperiode haben wir über den Weg einer Förderrichtlinie geregelt, dass das Land rückwirkend zum Jahr 2018 den Anteil der Anwohner übernimmt. Für Maßnahmen, die ab 2024 beschlossen werden, dürfen diese Gebühren nun gar nicht mehr erhoben werden. Wir schaffen damit eine echte Entlastung in einer Zeit, in der die Bürgerinnen und Bürger sie ganz besonders brauchen“, so unser Eitorfer CDU-Landtagsabgeordneter Björn Franken.

Bewertung aus Eitorfer Sicht

Für die Eitorfer CDU-Fraktion bewertet Vorsitzender Toni Strausfeld den Vorstoß aus der Landeshauptstadt:
„Unsere CDU-geführte Landesregierung löst Ihre Versprechen auch ein. Die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge nach KAG entlastet die Bürgerinnen und Bürger ungemein. Wir müssen uns in den kommenden Wochen die konkreten Ausführungsbestimmungen und Erlasse des Ministeriums anschauen, insbesondere was den finanziellen Ausgleich der wegfallenden Anliegerbeiträge für die Gemeinde durch das Land anbetrifft. Hierzu werden wir uns eng mit der hiesigen Verwaltung und unserem Landtagsabgeordneten Björn Franken abstimmen.“


Eitorfs CDU-Planungsausschussvorsitzender Uwe Bellinghausen:
„Aus planerischer Sicht ist die von der Landesregierung eingebrachte Reform des KAG absolut positiv zu sehen, gerade im Hinblick auf eine gesteigerte Akzeptanz der Straßenbaumaßnahmen in der Bevölkerung!“

Hintergründe

Seit 1969 hatte keine Landesregierung das Kommunalabgabengesetz (KAG) angefasst und sich an diese Reform getraut. Für Straßenbaumaßnahmen, die seit Anfang 2018 beschlossen wurden, zahlen Anlieger derzeit bereits keine Beiträge mehr. Das Land übernimmt deren Anteil. Insgesamt wurden seit dem Start des landeseigenen Förderprogramms Grundstückseigentümer mit 75 Millionen Euro für Straßenausbaumaßnahmen entlastet, die sie ansonsten hätten zahlen müssen (2018 bis 30. September 2023). Mit der Streichung der Straßenausbaubeiträge aus dem Kommunalabgabengesetz hält Bau- und Kommunalministerin Ina Scharrenbach Wort. Das Land wird den Städten und Gemeinden die ausbleibenden Einnahmen ersetzen.